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Teilzeitjob und Kompensation Feiertage
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Teilzeitjob und Kompensation Feiertage

Espresso-Hörer Eric Anliker arbeitet zu 80 Prozent immer von Montag bis Donnerstag. Nun will ihm seine Firma die Feiertage, die auf seinen freien Tag fallen, nicht zugestehen. Ob das gesetzlich korrekt sei, fragt Eric AnlikerJa, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Der Sinn der gesetzlichen Feiertage ist, dass man diese Tage speziell verbringen kann, etwa festlich oder besinnlich. Wer etwa am Karfreitag oder dem 1. Mai so oder so frei hat, dem gesteht das Gesetz keine Kompensation des Feiertages an einem anderen Arbeitstag zu.  

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