Telefonverkauf soll gesetzlich geregelt werden
Der Verkauf übers Telefon ist in der Schweiz ein quasi rechtsfreier Raum. Anders als beim Verkauf unter der Haustüre oder auf öffentlichen Plätzen gibt es kein Recht, von einem mündlichen Vertrag innerhalb von sieben Tagen zurückzutreten.Der Ständerat möchte das mit einer Ergänzung des Art. 40 im Obligationenrecht ändern. Konsumentenschutzorganisationen sind dafür, «callnet.ch», der Branchenverband für Contact-Center und Kundenmanagment, wehrt sich dagegen.
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