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IMAGO / Bihlmayerfotografie
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Teurer Scheinwerfer: Weko sieht keine illegale Absprache

Ein Kunde lässt bei seinem Mitsubishi einen Scheinwerfer auswechseln. Die Markengarage verrechnet ihm für das Ersatzteil rund 1600 Franken. Im Internet entdeckt er Scheinwerfer, die um ein Vielfaches günstiger sind. Der zuständige Garagist sagt, er müsse die genau passenden Originalteile einbauen und sei an die Preisvorgaben der Importfirma gebunden. Der Kunde vermutet eine unzulässige Preisabsprache und schaltet die Wettbewerbskommission ein. Diese kommt zum Schluss: Es liegt keine illegale Absprache vor, da Garage und Importeurin beide zur Emil-Frey-Gruppe gehören.

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