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Tiefer Euro-Kurs: Muss der Währungsgewinn weitergegeben werden?
«Espresso»-Hörerin Monika Fuchs hat im April bei einer Schweizer Firma Gartenplatten für 5000 Franken bestellt. Hergestellt werden die Platten in Deutschland, wegen Produktionsschwierigkeiten hat sich die Lieferung bis jetzt verzögert. Nun ist der Euro-Kurs für den Import bedeutend besser. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo kann Frau Fuchs davon allerdings nicht profitieren.
Frau Fuchs hat im April den Kaufvertrag über 5000 Franken abgeschlossen. Dies ist auch der Preis, den sie bezahlen muss. Die Schweizer Firma ist nicht verpflichtet, den Preis anzupassen und damit den Währungsgewinn weiterzugeben. Umgekehrt dürfte die Firma jedoch auch nicht mehr verlangen, wenn der Euro-Kurs wieder steigen sollte.
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