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Todesanzeigenportal: Wird das Urheberrecht verletzt?
Eine Internetseite übernimmt ungefragt Todesanzeigen aus allen möglichen Quellen – von Zeitungen, Amtsblättern und so weiter. Das sorgt immer wieder für Empörung bei Angehörigen, die die Todesanzeige der verstorbenen Person nicht auf dieser Plattform haben wollen. Nach einem «Espresso»-Beitrag meldeten sich mehrere Hörerinnen und Hörer mit der Frage, ob denn Todesanzeigen nicht urheberrechtlich geschützt seien. Im Normalfall nicht, sagt der Experte. Bilder dürften hingegen nicht ohne Erlaubnis verwendet werden.
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