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Trampolin im Garten: Wer haftet bei Unfällen?
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Trampolin im Garten: Wer haftet bei Unfällen?

«Espresso»-Hörerin Christine Hunziker hat sich letzten Herbst ein Trampolin gekauft. Dieses steht im Garten und wird auch von den Nachbarskindern benutzt. «Wer haftet, wenn eines dieser Kinder vom Trampolin fällt und sich verletzt?», fragt sie.Laut Rechtsexpertin Doris Slongo kommt es darauf an, ob durch das Trampolin eine gefährliche Situation entsteht, die Frau Hunziker hätte voraussehen können. In so einem Fall müsste Frau Hunziker allfällige Kosten nach einem Umfall übernehmen. Beim Trampolin sollten deshalb alle möglichen und sinnvollen Sicherheitsmassnahmen getroffen werden. Es ist zudem ratsam, eine Haftpflichtversicherung zu haben. Diese würde die Kosten übernehmen, ausser das Verschulden ist grobfahrlässig.

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