Das Bundesgericht stützte den Eingriff des Bundesrats in den Arzttarif. Trotzdem machen vereinzelte Ärzte noch immer Vorbehalte für Rückforderungen auf ihren Rechnungen. Doch diese sind überflüssig und verunsichern höchstens die Patienten.
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Überflüssig: Ärzte stellen Vorbehalt für Rückforderungen
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