Nein, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Es gilt der Grundsatz: Gekauft ist gekauft. Umtausch ist reine Geschäftsphilosophie und basiert auf Kulanz.
Umtausch: Zweimal dasselbe Geschenk erhalten. Was tun?
Weihnachten ist vorbei! Vielleicht hat der eine oder andere ein Geschenk erhalten, das er schon besitzt. Worauf ist zu achten beim Umtausch und hat man als Konsumentin oder Konsument eigentlich ein Recht auf Umtausch?
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