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Unerlaubte Arzt-Rechnung für Patientenakte
Eine Familie zieht an einen neuen Wohnort und sucht sich dort eine neue Kinderarzt-Praxis für die drei Kinder. Den bisherigen Kinderarzt bitten die Eltern, die drei Krankenakten an die neue Praxis weiterzuleiten. Kurz später erhalten die Eltern dann eine Rechnung: Knapp 150 Franken verlangt der bisherige Arzt für das Weiterleiten der Akten. Dies ist unzulässig.
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