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Unverheiratete Paare auf «Goodwill» der Pensionskasse angewiesen

Ein 78-jähriger, im Konkubinat lebender Rentner wundert sich: Die Pensionskasse seiner Partnerin wird ihm eine Hinterlassenen-Rente zahlen, sollte seine Partnerin vor ihm sterben. Seine Partnerin hingegen wird im Fall seines Todes leer ausgehen. Der Grund: Im Reglement seiner Pensionskasse war das zum Zeitpunkt seiner Pensionierung nicht vorgesehen. Verheiratete haben es diesbezüglich einfacher: Ihnen steht von Gesetzes wegen eine Witwen-/Witwer-Rente zu. Konkubinatspaare sind auf den «Goodwill» ihrer Pensionskasse angewiesen.

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