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Velolicht darf nicht blenden
In der dunklen Jahreszeit besonders wichtig: Die richtige Beleuchtung beim Velofahren. Die Velolichter sind dank LED und besseren Akkus in den letzten Jahren immer heller geworden.
Doch Achtung: die neuen, hellen Veloscheinwerfer können andere Verkehrsteilnehmer auch blenden. Das Schweizer Gesetz sagt: Das Velolicht muss von 100 Metern weg sichtbar sein, es darf nicht blinken und es darf nicht blenden. Gute Scheinwerfer haben eine klare Hell-Dunkel-Grenze. Das heisst, der Lichtkegel muss oben klar begrenzt sein, damit er nicht blendet und sich gut einstellen lässt.
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