Verbindlichkeit von E-Mails
Ist eine Offerte per E-Mail gleich viel wert, wie eine auf Papier? Gemäss DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo kann man sich darauf verlassen. Problematisch wird es erst, wenn der Absender behauptet, die E-Mail stamme nicht von ihm. Wer auf Nummer sicher gehen will, verwendet eine sogenannte elektronische Signatur. Seit einigen Jahren ist es damit möglich, seine E-Mails zu unterschreiben. In der Praxis wird dies jedoch nur selten so gemacht.
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