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Verbot der Wochenmärkte: Kopfschütteln bei den Bauern
Baumärkte und Gartencenter dürfen ab dem 27. April wieder öffnen. Wochenmärkte nicht. Erst wenn sich die Fallzahlen günstig entwickeln würden, heisst es beim BAG. Denn die Abstands- und Hygieneregeln seien hier oft schwieriger durchzusetzen.
Beim Bauerverband hat man dafür kein Verständnis und sieht kein Problem mit dem Lebensmittelverkauf an der frischen Luft. Die Zwangspause bedeute für die Marktfahrer einen grossen Verlust. Die Kreativen unter ihnen haben in Städten wie Solothurn, Fribourg oder Biel eine Lösung gefunden, wie sie trotz Verbot eine Art «Markt light» durchführen können.
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