Zum Inhalt springen

Header

Audio
Verschwundenes Postpaket: Wer haftet?
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 22 Sekunden.
Inhalt

Verschwundenes Postpaket: Wer haftet?

«Espresso»-Hörer Michel Achermann hat bei einer Firma Ersatzteile per Post bestellt. Die Firma hat das Paket auch tatsächlich abgeschickt. Das lässt sich über die Paketnummer (Barcode) beweisen. Das Paket ist beim Empfänger aber nicht angekommen. Haftet die Post nun für das verschwundene Paket? Die Post haftet für beschädigte oder nicht angekommene Pakete mit bis zu 500 Franken. Allerdings nur dann, wenn Sie das Paket nicht ordnungsgemäss beim Adressaten abgeliefert hat. Sobald der Pöstler ein Paket abgeliefert hat, liest er den Barcode (Paketnummer) des Paketes ein. Dies gilt als Beleg für die korrekte Zustellung. Kann die Post diesen Beleg vorlegen, haftet sie nicht. In so einem Fall wurde die Sendung wahrscheinlich gestohlen und der Verlust bleibt beim Empfänger. 

Mehr von «Espresso»