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Vertraulichkeit von E-Mail-Korrespondenz
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Vertraulichkeit von E-Mail-Korrespondenz

Eine E-Mail von «Espresso»-Hörer Rolf Jeger an seine Hausverwaltung wurde ungefragt an seine Nachbarn weitergeleitet. War die Verwaltung dazu berechtigt?Wenn keine persönlichen Informationen im Mail waren, hat die Verwaltung korrekt gehandelt. Wenn die E-Mail aber persönliche Angaben enthält (wie etwa persönliche Kommentare über Nachbarn), fällt das Schreiben unter den Datenschutz. In dem Fall hätte die Verwaltung zuerst Herrn Jegers Einverständnis einholen müssen. Der Tipp: Will man als Absender sicher gehen, dass eine E-Mail nicht weitergeleitet wird, sollte man dies explizit darin vermerken. Ist man als Empfänger nicht sicher, ob man ein Schreiben weiterleiten darf oder nicht, fragt man am besten beim Absender kurz nach.

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