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Vorsicht vor verbotenen Mitbringseln aus den Ferien

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Vorsicht vor verbotenen Mitbringseln aus den Ferien

Laufzeit 6 Minuten 14 Sekunden. , Matthias Schmid / Magnus Renggli

Der Walliser Polizeikommandant ist in der Türkei am Flughafen festgehalten worden. Dies offenbar wegen einem Stein, der von einer Ausgrabungsstätte stammt. Gerade in der Türkei und Griechenland gelten die Behörden als streng, was die Ausfuhr von Kulturgütern gilt. Dazu gehören auch z.B. Fossilien oder Münzen.

Laut Christine Plüss vom Arbeitskreis Tourismus und Entwicklung ist es für Touristen schwierig zu erkennen, welche Objekte ausgeführt werden dürfen und welche nicht. Deshalb sollte man beim Händler unbedingt eine Herkunfts- und Ausfuhrbescheinigung verlangen. Gibt es diese nicht, sollte man die Finger vom Geschäft lassen. Im Zweifel sollte man auch Steine oder Scherben bei Ausgrabungsstätten liegen lassen. Das gleiche gilt für Muscheln und Korallen am Strand.

Endstation Schweizer Zoll
Was mit grosser Freude in den Ferien eingekauft wurde, kann unter Umständen auch zu Frust und Ärger am Schweizer Zoll führen. Denn nicht alles was im Ausland eingekauft werde kann, darf in die Schweiz eingeführt werden.

«Ferienreisende bringen so gut wie alles aus nahen und fernen Ländern mit», erklärt Daniel Tschudin, Stv.-Zollinspektor am Flughafen Zürich-Kloten. «Problematisch wird es, wenn es um lebende Tiere oder tierische Produkte geht.» Bei Medikamenten, die Reisende im fernen Osten kaufen, sollte darauf geachtet werden, dass nicht Tiermehl oder anderweitige Körperteile von bedrohten Tieren darin verarbeitet wurden.

Fälschungen jeglicher Art werden am Zoll dem Reisenden abgenommen. Ob gefälschte Uhr, gefälschtes T-Shirt oder gefälschte Tasche: «Da akzeptieren wir keine Ausrede!» Diese Produkte müssen beim Schweizer Zoll abgegeben werden. Tschudins Tipp: «Sich vorgängig über die Importregeln informieren und im Zweifel durch die rote Türe am Flughafen gehen.»

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Miet-Nebenkosten in bestem Fachchinesisch

Laufzeit 5 Minuten 47 Sekunden. , Simon Thiriet

Espresso-Hörerin Sonja Schneider aus Biel (BE) versteht bei ihrer Nebenkostenabrechnung nur Bahnhof. Vor allem die aufgeführten Beträge bei den TV-Gebühren sind für sie nicht nachvollziehbar.

«41 Franken, dann 82 Franken, wieder 41 Franken, 125 Franken...alles in allem ein Betrag von 415 Franken für 10 Monate», liest Sonja Schneider vor. 6 Punkte sind insgesamt aufgeführt. Wofür, bleibt auch nach mehrmaligem Durchlesen unklar.

«Espresso» ruft im Namen der Hörerin bei der zuständigen Immobilienverwaltung «Livit AG» an. Dort erklärt man uns: «Die unterschiedlichen Beträge resultieren aus der Anzahl Plombierungen, den jeweils gültigen Zeiträumen und den entsprechenden Belastungen und Gutschriften des Kabelnetzbetreibers.» Heisst also, dass die Anzahl der Anschlüsse ständig wechselt, da immer wieder Leute ihre Anschlüsse plombieren lassen und damit aus der Rechnung ausscheiden.

Auf den Vorwurf, dass diese Angaben doch sehr umständlich dargestellt seien, schreibt die Firma trocken: «Bei einer Nebenkostenabrechnung handelt es sich tatsächlich um eine komplexe Buchhaltung. Entsprechend ist eine einfache Darstellung schwierig. Wir sind aber laufend daran, die Verständlichkeit der Aufstellung zu optimieren.»

Am Donnerstag ist während einer Stunde Mietrechtsexperte Ruedi Spöndlin zu Gast auf der «Espresso»-Redaktion. Stellen Sie ihm Ihre Fragen zum Thema Miet-Nebenkosten. Die Telefonnummer lautet 0848 377 737, die Leitungen sind unmittelbar nach dem Ende der Sendung geöffnet (circa 8 Uhr 25).

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