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Vorsorglicher Fahrausweisentzug nach Arztbesuch
Wenn ein Arzt von einem Patienten den Eindruck hat, dass dessen Fahrfähigkeit eingeschränkt ist, muss er dies dem Strassenverkehrsamt melden. Er darf dies auch tun, ohne den Patienten darüber zu informieren. «Espresso» kennt einen Fall, in dem diese Regelung schwerwiegende Folgen nach sich zog.
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