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Wann ist ein Bier ein Bier?

In der Schweiz ist die Werbung für Bier und Wein erlaubt, für Spirituosen verboten. Uneins sind sich die Kantone bei den neuen Bier-Mischgetränken. Diese sind bei Präventions-Fachleuten umstritten.Christoph Wydler, Basler Grossrat, will die Werbung für ein neues Bier-Fruchtsaft-Getränk von Feldschlösschen in seinem Kanton verhindern. Es handle sich nicht um ein Bier, sondern um ein sogenanntes Mischgetränk, argumentiert er. Darum sei jede Plakatwerbung gemäss dem kantonalen Gesetz verboten. Anders sieht dies die Verwaltung des Kantons Basel-Stadt: Verboten sei nur die Werbung für Getränke, denen Spirituosen beigemischt seien, was bei diesem Produkt nicht der Fall sei. Verzichten muss Feldschlösschen auf ihre Plakate allerdings im Kanton Bern. Dort ist die Plakatwerbung für alle alkoholhaltigen Getränke verboten. Umstritten sind Bier-Mischgetränke vor allem, weil sie süsser sind als reines Bier, und so gemäss Präventions-Fachleuten Jugendliche leichter zum Alkoholkonsum verführen.

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