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Was tun bei Problemen mit der chemischen Reinigung?

Wenn Kleider beschädigt oder mit Flecken aus der chemischen Reinigung zurückkommen, entscheidet die paritätische Schadenerledigung im Streitfall darüber, ob der Textilreiniger dafür  haftet. Doch die Hürden für eine Begutachtung sind hoch.

Hans Senti, Präsident vom Verband Textilpflege Schweiz, nimmt Stellung, weshalb der Kunde vorab 100 Franken zahlen muss, und warum eine Kaufquittung und das Einverständnis des Textilreinigers verlangt werden.

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