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Was tun mit Fundsachen?
In ihrem Sportcenter bleiben regelmässig Kleidungsstücke und Wertgegenstände in der Garderobe liegen, sagt «Espresso»-Hörerin Käthi Baumgartner. Auch nach dem Ausschreiben im Internetforum oder dem Auflegen melden sich viele Besitzer nicht. «Wie lange müssen wir die Sachen aufbewahren?», fragt die Hörerin.
Im Prinzip fünf Jahre lang, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Man kann die Sachen aber auch bei der Polizei oder dem Fundbüro abgeben.
Gefundene Gegenstände mit einem Wert von über zehn Franken muss man generell der Polizei melden, damit der Besitzer sich dort danach erkundigen kann. Meldet sich der Besitzer nicht, gehört der Fundgegenstand nach 5 Jahren dem Finder.
Einen Finderlohn hat man übrigens nur dann zu Gute, wenn man etwas auf öffentlichem Grund findet. In einem Warenhaus, einem Sportcenter oder anderen Gebäuden oder Anlagen besteht kein Anspruch auf Finderlohn.
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