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Wegen Erbschaft in die Schuldenfalle: Die Regel ändern?

Eine Erbschaft wird einem ab dem Todestag des Erblassers angerechnet, so die Regel. Das bringt Menschen mit schmalem Budget in die Bredouille, etwa IV-Rentner, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Diese werden gestrichen, weil die Behörden die Betroffenen als vermögend einstufen, auch wenn sich die Auszahlung des Erbes jahrelang verzögert. Nach dem «Espresso»-Beitrag über einen solchen Fall hat sich eine andere Betroffene gemeldet, die eine Änderung der Regel fordert. Das wäre möglich, findet ein Rechtsexperte. Beim Bund will man aber nichts davon wissen.

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