Weiterverkauf statt Entsorgung
Ein neuer Akku für das Elektrovelo von «Espresso»-Hörerin Lilian Tschan hätte 900 Franken gekostet. Das war ihr zu teuer. Der Händler bot an, das Velo zu entsorgen. Kurz darauf wollte er es jedoch als Occasion verkaufen. Laut DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo darf er das und muss Frau Tschan auch nicht am Gewinn beteiligen. Frau Tschan wollte das Elektrovelo loswerden, da sie es nicht mehr brauchen konnte. Sie hat es deshalb dem Händler überlassen. Dieser durfte danach damit machen, was er wollte. Anders wäre der Fall gewesen, wenn der Händler Frau Tschan über den Restwert des Elektrovelos getäuscht hätte. In diesem Fall könnte sie den Gewinn durch den Wiederverkauf einfordern.
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