Wenn der Flug verschoben wird
Die Passagiere eines Abendfluges von Zürich nach Ibiza haben drei Wochen vor dem Flug ein E-Mail der Fluggesellschaft Air Berlin bekommen. Aus ihrem Abendflug ist demnach ein Mittagsflug geworden. Dies müssen die Passagiere jedoch nicht einfach so hinnehmen.In ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten sich die Fluggesellschaften zwar ausdrücklich Änderungen der Flugzeiten vor. Diese müssen jedoch in akzeptablem Rahmen liegen. Andernfalls muss die Fluggesellschaft für eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung sorgen.Teilt die Fluggesellschaft die Änderung weniger als zwei Wochen vor der Abreise mit, haben die Passagiere unter Umständen sogar Anspruch auf eine Entschädigung.
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