Die Eltern von «Espresso»-Hörerin Anita Müller haben vor gut einem halben Jahr in einem Möbelhaus mehrere Schränke gekauft. Diese strömen einen unangenehmen Geruch aus. Als sie die Schränke zurückgeben wollten, bot ihnen das Möbelhaus stattdessen einen Preisnachlass an. Die Eltern von Frau Müller müssen dies laut Rechtsexpertin Doris Slongo nicht akzeptieren.
Da der unangenehme Geruch offensichtlich nicht nachlässt, handelt es sich dabei um einen Mangel. Die Eltern von Frau Müller haben richtig reagiert, indem Sie diesen Mangel möglichst früh beim Verkäufer gemeldet haben. Jetzt können sie vom Geschäft verlangen, dass es die Möbel zurück nimmt und ihnen das Geld zurück erstattet.
Da der unangenehme Geruch offensichtlich nicht nachlässt, handelt es sich dabei um einen Mangel. Die Eltern von Frau Müller haben richtig reagiert, indem Sie diesen Mangel möglichst früh beim Verkäufer gemeldet haben. Jetzt können sie vom Geschäft verlangen, dass es die Möbel zurück nimmt und ihnen das Geld zurück erstattet.