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Wenn die Verwaltung beim Glasfaser-Anschluss bockt

Ein Mieter ist unzufrieden, dass das Mehrfamilienhaus, in dem er wohnt, nur von einem Glasfaseranbieter erschlossen wird. Er hätte gern einen anderen. Das Bakom sagt: Eine Hauseigentümerin ist nicht verpflichtet, ihren Mietern eine Auswahl an Providern anzubieten. Aber, wenn ein Provider dies wünscht, muss die Hauseigentümerin diesem die Erschliessung ihrer Liegenschaft erlauben.

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