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Wenn trotz Rechtsvorschlag die Betreibung weiterläuft

Wer einen Zahlungsbefehl erhält, kann dagegen Rechtsvorschlag erheben. So wird die Betreibung gestoppt. Dies passiert jedoch nur, wenn der Rechtsvorschlag korrekt protokolliert wird. Die Berner Schuldenberatung registriert in letzter Zeit vermehrt Fälle, wo die Post offenbar Fehler gemacht hat.

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