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Wer erhält im Todesfall mein Geld aus der 3. Säule?

Ist man verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Partnerschaft, ist der Fall klar. Dann geht im Todesfall das Guthaben aus der dritten Säule an die Ehegattin, beziehungsweise den eingetragenen Partner.Lebt man weder in einer Ehe noch in einer eingetragenen Partnerschaft, sieht das Gesetz mehrere mögliche Begünstigte vor, zum Beispiel Kinder und Enkel oder auch den Lebenspartner der letzten fünf Jahre vor dem Tod. Um Konkurrenzdenken und Erbstreitigkeiten zu vermeiden, sollte man daher rechtzeitig festlegen, wen man begünstigen will. «Espresso» erklärt, wie das geht.

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