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Wohnung kündigen: Welche Fristen gelten?
Der «Espresso»-Hörer Hans Ehrsam will die Wohnung seiner betagten Mutter ausserhalb der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen, da seine Mutter endlich ein Zimmer in einem Altersheim bekommen hat.
Hans Ehrsam beruft sich dabei auf den Artikel 266g im Obligationenrecht, der eine «ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund» vorsieht. Der Vermieter will das aber nicht gelten lassen.
Zu Recht, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. OR 266g kommt hier nicht zum Zug, da der Umzug in ein Altersheim juristisch gesehen kein wichtiger Grund ist. Allerdings würde ein valabler Ersatzmieter das Problem lösen.
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