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Zurück an den Telefonverkäufer

Bei Käufen via Telefon können Kunden künftig innert vierzehn Tagen vom Vertrag zurücktreten. Das beschloss am Mittwoch auch der Nationalrat. Anders als der Ständerat will er aber nichts wissen von einem Widerspruchsrecht für Waren, die im Internet bestellt werden.

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