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Glückskette mit zusätzlicher Aufgabe

Der Soforthilfefonds für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wird von der Glückskette verwaltet. Der Fonds soll die finanzielle Not lindern von Verdingkindern und von Menschen, die ohne Gerichtsverfahren weggesperrt wurden.

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Gemäss der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren soll der Soforthilfefonds über insgesamt sieben bis acht Millionen Franken verfügen. Das Geld soll mit fünf Millionen Franken aus Lotteriegeldern gespeist werden, das restliche Geld von Organisationen und Privaten kommen.

In «Glückskette aktuell» erklärt Luzius Mader, Delegierter für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, weshalb die Glückskette den Fonds verwaltet und welche Aufgaben damit verbunden sind.

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