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15.04.2026, 12:00 Uhr Bundespolizei darf IS-Sympathisanten nicht mehr überwachen

Die Behörden dürfen einen IS-Sympathisanten aus Schaffhausen nicht mehr überwachen, obwohl sie ihn als gefährlich einstufen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Damit darf sich der Iraker ab sofort frei in der Schweiz bewegen. (Urteilsnummer: F-4520/2025)

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