Trennen sich Eltern, erhalten sie im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht. Der Elternteil, bei dem die Kinder überwiegend wohnen, hat die Obhut. Das Bundesgericht hält nun fest: Ziehen Obhutsberechtigte mit den Kindern eigenmächtig ins Ausland, machen sie sich nicht wegen Entführung strafbar.
Inhalt
19.12.2025, 12:00 Uhr EU-Gipfel: Einigung zur Ukraine-Finanzierung
Nach wochenlangen Debatten einigten sich die EU-Länder darauf, der Ukraine ein Darlehen von 90 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Das dafür nötige Geld wird am Kapitalmarkt aufgenommen. Warum konnte sich die EU nicht darauf einigen, eingefrorene russische Gelder für die Ukraine einzusetzen?
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Trennen sich Eltern, erhalten sie im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht. Der Elternteil, bei dem die Kinder überwiegend wohnen, hat die Obhut. Das Bundesgericht hält nun fest: Ziehen Obhutsberechtigte mit den Kindern eigenmächtig ins Ausland, machen sie sich nicht wegen Entführung strafbar.
Trennen sich Eltern, erhalten sie im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht. Der Elternteil, bei dem die Kinder überwiegend wohnen, hat die Obhut. Das Bundesgericht hält nun fest: Ziehen Obhutsberechtigte mit den Kindern eigenmächtig ins Ausland, machen sie sich nicht wegen Entführung strafbar.