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Wenn der Vormieter oder die Vormieterin weniger für die Wohnung bezahlt hat, kann man sich mit einer Anfechtung des Anfangsmietzinses wehren. Endet der Streit vor Gericht, sind die Erfolgsaussichten jedoch oft gering. Ein Bundesgerichtsentscheid macht es jetzt noch schwieriger.
Hans Ziegler gilt als «Sanierer der Nation». Zahlreiche, in Schieflage geratene Firmen, holten ihn als Krisenmanager. Seit heute steht er wegen mutmasslichen Insiderhandels vor Gericht.
Wenn der Vormieter oder die Vormieterin weniger für die Wohnung bezahlt hat, kann man sich mit einer Anfechtung des Anfangsmietzinses wehren. Endet der Streit vor Gericht, sind die Erfolgsaussichten jedoch oft gering. Ein Bundesgerichtsentscheid macht es jetzt noch schwieriger.
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