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Dienstbarkeit: Von Weg-, Durchleitungs- und Quellenrechten
Beobachter-Experte Daniel Leiser ist deshalb live im Studio und beantwortet Fragen rund um die Dienstbarkeiten.
Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema:
1. Wer sich mit dem Nachbarn nicht einig ist über eine eingetragene Dienstbarkeit, sollte sich zuerst den Dienstbarkeitsvertrag beschaffen. Dieser ist meistens beim Grundbuchamt hinterlegt, welches für das betreffende Grundstück zuständig ist.
2. Dienstbarkeitsverträge, die vor vielen Jahren abgeschlossen wurden, sind oftmals schwer verständlich und sollten deshalb mit gesundem Menschenverstand auf die heutigen Verhältnisse ausgelegt werden.
3. Können sich die Parteien also meistens die Nachbarn nicht auf eine Kompromisslösung einigen, ist die Schlichtungsbehörde beziehungsweise der Friedensrichter oder das Vermittleramt erste Instanz. Auch eine gemeinsame und aussergerichtliche Mediation kann den Konflikt lösen.
Habt ihr Fragen zu diesem Thema? Dann schreibt sie ins Kommentarfeld. Daniel Leiser vom Beobachter beantwortet sie bis 12 Uhr.