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Der Eigenmann stand in fremden Diensten

Als Eigenmann wurde im Mittelalter ein höriger Mensch bezeichnet, also eine unfrei Person, die wirtschaftlich oder gesellschaftlich abhängig war. Ein Eigenmann musste bei seinem Dienstherrn Frondienst leisten und ihm Abgaben zahlen. Später wurde die Standesbezeichnung zum Familiennamen.

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