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Das Gefängnis Bässlergut in Basel.
Staatskanzlei Basel-Stadt
abspielen. Laufzeit 25 Minuten 33 Sekunden.
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Ausschaffungshaft: Ohne Verbrechen ins Gefängnis

Wie ein afghanischer Asylsuchender die Ausschaffungshaft erlebt hat und weshalb diese umstritten ist.

Wer sich in der Schweiz rechtswiderig aufhält, kann ins Gefängnis kommen – ohne je ein Verbrechen begangen zu haben. Das passiert jährlich tausenden. Diese ausländerrechtliche Administrativhaft ist keine Bestrafung. Sie soll nur die Wegweisung einer Person sicherstellen.

Verschiedene Institutionen – wie die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) – kritisieren, dass die Haftbedingungen zu streng seien. Auch der Europarat hat die Schweiz für diese Haftbedingungen gerügt. Kritisiert wird vor allem, dass Menschen ohne begangenes Verbrechen teilweise monatelang eingesperrt werden – zu ähnlichen Bedingungen wie Straftäter.

Über diese Kritik sprechen wir in der Sendung. Wir zeigen am konkreten Beispiel des Gefängnis Bässlergut in Basel, was die Haft bei Betroffenen auslöst und wie sie anders gestaltet werden könnte. Wir sprechen aber auch mit den kritisierten Behörden und hören, wie sie die Haft begründen.

In der Reportage wird ein Betroffener portraitiert. Und es sprechen auch Alberto Achermann (Präsident NKFV), Anni Lanz (Menschenrechtsaktivistin) und Lukas Huber (Leiter Bevölkerung und Migration Basel-Stadt).

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