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«Das Dublin-Verfahren wird komplizierter»

Es ist ein Urteil mit europaweitem Nachhall: Die Schweiz darf eine afghanische Flüchtlingsfamilie nicht nach Italien abschieben. Zuerst müsse garantiert sein, dass die Familie mit den sechs Kindern in Italien gut genug betreut werde. Das entschied der europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Das Veto aus Strassburg rückt das Dublin-Abkommen in ein neues Licht. Dieses regelt, dass Asylbewer in jenes Land zurückgeführt werden können, in dem sie ihren ersten Asylantrag gestellt haben. In diesem Fall eben Italien.


Beat Schuler, ist Leiter der Rechtsabteilung des Flüchtlingshilfswerks UNHCR in Rom und für die südeuropäischen Länder zuständig.

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