Das Veto aus Strassburg rückt das Dublin-Abkommen in ein neues Licht. Dieses regelt, dass Asylbewer in jenes Land zurückgeführt werden können, in dem sie ihren ersten Asylantrag gestellt haben. In diesem Fall eben Italien.
Beat Schuler, ist Leiter der Rechtsabteilung des Flüchtlingshilfswerks UNHCR in Rom und für die südeuropäischen Länder zuständig.
Beat Schuler, ist Leiter der Rechtsabteilung des Flüchtlingshilfswerks UNHCR in Rom und für die südeuropäischen Länder zuständig.