Nicht zum ersten Mal müssen sich Schweizer Gerichte mit Kindern von Leihmüttern aus dem Ausland beschäftigen. Der jüngste Fall aber hat besonderes Gewicht, sagt Andrea Büchler, Professorin für Privatrecht an der Universität Zürich.

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Gericht stützt schwule Vaterschaft
Das St. Galler Verwaltungsgericht anerkennt zwei Männer als Eltern eines Leihmutter-Kindes, das in den USA auf die Welt gekommen ist. Dort ist Leihmutterschaft erlaubt, in der Schweiz ist sie verboten.
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