Der Bund unterstützt den Schweizer Film auftragsgemäss über Herstellungsförderung. Der Löwenanteil der Filmfördergelder geht also in die Filmproduktion.
Weil aber diese geförderten Filme auch ein Publikum finden sollen, gibt es zusätzlich einen kleinen Kinoanteil bei der Auswertungsförderung für Schweizer Filme.
Kleine Kinos, wenig Fördergeld
Ein noch kleineres Budget gibt es zur Unterstützung der Angebotsvielfalt im Kinobereich. Schliesslich sollen dort nicht nur grosse Blockbuster zu sehen sein, sondern auch kleine Independent-Filme.
Für das Jahr 2022 betrug die Gesamtsumme dieser Förderung 1'152'474 Franken. Ausbezahlt an 267 unabhängige Kinobetriebe in allen Sprachregionen, in Beträgen zwischen 800 und 9000 Franken.
Die Zürcher Neugasskino AG mit 11 Leinwänden in drei Kinobauten in Zürich (Riffraff und Houdini) und einem in Luzern (Bourbaki) hat 2021 insgesamt rund 45'000 Franken von dieser Förderung erhalten. Ausgegeben hat sie dieses Geld für Spezialveranstaltungen in den Kinos, etwa für Diskussionen und Filmreihen.
Ein doppelter Aufwand
Will ein Kino solche Gelder, muss es jährlich rückwirkend Anträge stellen, die bearbeitet und bewilligt werden müssen. Das ist viel Aufwand für wenig Geld.
Das räumt auch Ivo Kummer ein, Chef der Sektion Film im Bundesamt für Kultur: «Klar ist das ein Aufwand für die Antragssteller, aber auch für uns zur Bearbeitung. Aber das sind öffentliche Gelder und da muss man gut belegen können, wo die investiert werden.»
Diese Unterstützungsgelder seien sehr willkommen, sagt Daniela Küttel von der Neugasskino-Geschäftsleitung, auch wenn man die aufwändigen Spezialveranstaltungen nicht der Fördergelder wegen durchführe. Sie gehörten schlicht zum Grundangebot kulturell engagierter Kinobetriebe.
Die Kinos hoffen auf mehr
Für die rund 45'000 Franken, welche die Neugasskino AG ausbezahlt bekommen haben, hätten sie zwar rund 700 bis 800 Veranstaltungen durchführen können, so Küttel. Trotzdem seien die Kinos derzeit unterfördert: «Vor der Pandemie betrug der Subventionsanteil bei uns unter 3 bis maximal 4 Prozent des Gesamtumsatzes.»
Die Neugasskino-Geschäftsleiterin erhofft sich zukünftig eine stärkere Subventionierung kulturell engagierter Kinobetriebe. Dabei sieht sie aber nicht in erster Linie den Bund in der Pflicht.
«Nicht Aufgabe des BAK»
«Ganz wichtig finde ich, dass jetzt die Entscheidungsträger der Städte und der Kantone in die Verantwortung genommen werden», so Küttel. «Das BAK kann keine Strukturförderung betreiben. Das ist nicht seine Aufgabe.» Es sei wichtig, dass die Städte und Kantone den Wert des kulturellen Angebots der Kinos erkennen und unterstützen.
Daniela Küttels Aussagen überschneiden sich mit denen von BAK-Filmchef Ivo Kummer. Im Hinblick auf die nächste Kulturbotschaft, die 2023 in die öffentliche Vernehmlassung geht, erklärt dieser, der Bund und das BAK würden sich nicht im Lead sehen, wenn es darum gehe, die Kinoförderung voranzutreiben.
«Wir sind da und können bei den Berechnungen gewisser Modelle oder beim Definieren von Kriterien helfen», so Kummer. «Aber wir erwarten eigentlich, dass die Kantone und die Städte den Lead übernehmen.»