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Ankommen trotz Hürden Ein Ukrainer im Rollstuhl meistert die Flucht nach Zürich

Rund Tausend behinderte Menschen flüchten laut Schätzungen des UNHCR jedes Jahr in die Schweiz. Einer von ihnen ist Dmytro Zharyi. Als in der Ukraine die Bomben flogen, kam für ihn nur Flucht in Frage. Und damit begann für ihn eine Odyssee.

Die Tür öffnet sich automatisch. Dmytro Zharyi gleitet mir im Elektrorollstuhl entgegen und bittet mich ins Wohnzimmer. Seit einem Jahr lebt Dmytro Zharyi in einer Mietwohnung in Zürich. Vorher verbrachte er fast drei Jahre in verschiedenen Institutionen.

Mann im Anzug vor moderner Gebäudeanlage.
Legende: Der ukrainische Menschenrechtsanwalt Dmytro Zharyi vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Dmytro Sharyi

Dmytro Zharyi ist Anwalt. In der Ukraine arbeitete er für die Menschenrechtsorganisation Helsinki Komitee. Als der Krieg ausbrach, kam für ihn nur Flucht in Frage. Mit seiner schweren Körperbehinderung hätte er keine Chance gehabt, sich bei einem Alarm in Sicherheit zu bringen.

18 Stunden im Zug

Internationale Kontakte des Anwalts verhalfen ihm und seinen Eltern zur Flucht. Eine Institution brachte die drei mit einem Transporter an den Bahnhof in Zharyis Heimatstadt Dnipro. Dort ging es erst nicht weiter. Dank zusätzlicher Kontakte stoppte dann doch ein bereits überfüllter Zug. Sechs Soldaten hoben den gelähmten Flüchtling und den Rollstuhl in den Waggon. Achtzehn Stunden dauerte die Fahrt bis an die ukrainische Grenze. achtzehn Stunden lang lag Dmytro Zharyi auf einer Bank. Nicht einmal die Toilette konnte er benutzen.

Dunkler Bahnsteig mit Zug und Krankenwagen bei Nacht.
Legende: Der Bahnhof Dnipro ist ein wichtiger Eisenbahnknotenpunkt, wo viele NGOs Nothilfe leisten. Das Bahnhofsgebäude wurde im Zuge der russischen Invasion zu einem Evakuierungszentrum für Zivilisten umfunktioniert. (Aufnahme von 2023) Getty Images/Ignacio Marin/Anadolu Agency

An der Grenze zu Polen war die Stimmung angespannt. Schliesslich liessen sie ihn und seine Eltern ausreisen. Nach einigen Tagen in Polen konnten die drei Geflüchteten dank Zharyis Kontakten in die Schweiz reisen.

Hürden und Überforderung in Kollektivunterkünften

Geflüchtete Personen kommen in der Schweiz in der Regel zuerst in ein Bundesasylzentrum, später in eine Kollektivunterkunft der Kantone. Viele dieser Unterkünfte sind nicht barrierefrei. Dmytro Zharyi hätte in einer Kollektivunterkunft keine Chance gehabt. Er kann nicht gehen und kann auch seine Hände kaum einsetzen – braucht also viel Unterstützung. Kurz nach Kriegsausbruch waren ohnehin alle Bundesasylzentren überfüllt.

Zwei Angestellte von Behindertenorganisationen setzten sich für Zharyi ein, er bekam einen Platz in einer Institution. «Wir erhalten immer wieder Anrufe aus Kollektivunterkünften. Von Angestellten, die überfordert sind oder nach Hilfsmitteln fragen», berichtet Marco Jörg. Er ist der Geschäftsführer der Stiftung David Dienst Schweiz.

Mann in grauer Jacke im Freien mit unscharfem Hintergrund.
Legende: Marco Jörg ist von Geburt an blind. Er ist eine treibende Kraft hinter der Stiftung David Dienst Schweiz, deren Gründungsidee es war, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu stärken, insbesondere jene, die aufgrund von Behinderungen Unterstützung benötigen. Marco Jörg

Bis heute ist diese Stiftung die einzige Organisation in der Schweiz, die sich für die Rechte behinderter Geflüchteter einsetzt. Marco Jörg hat die nationale Koordinationsstelle für Geflüchtete mit Handicap gegründet, die Nakos. «Uns erreichen auch Meldungen von Übergriffen auf behinderte Geflüchtete, zum Beispiel von blinden Flüchtlingen, die in der Kollektivunterkunft bestohlen wurden.»

Kein Monitoring für behinderte geflüchtete Personen

«In der Schweiz gibt es kein Monitoringsystem, das erfasst, wie viele Menschen mit welcher Behinderung in die Schweiz kommen und welche Unterstützung nötig ist», beklagt Marco Jörg. «Das führt dazu, dass behinderte Geflüchtete auf immer neue Barrieren stossen.» 

Wenn es um Inklusionspolitik für Menschen mit Behinderung geht, kommt das Kostenargument meistens zuerst.
Autor: Markus Schefer Rechtsprofessor mit Schwerpunkt Menschenrechtsschutz

Die Schweiz hat die Behindertenrechtskonvention der UNO unterschrieben und sich verpflichtet, sie umzusetzen. Der Staatenbericht des UNO-Ausschusses empfiehlt dem Staatssekretariat für Migration (SEM), eine zentrale Anlaufstelle für Asylsuchende mit Behinderung einzurichten. Auf Anfrage sagte die Mediensprecherin des SEM, Magdalena Rast, davon wisse man im SEM nichts. Man unternehme alles, was im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und der Ressourcen machbar sei, um von Anfang an abzuklären, wer mit welcher Behinderung Asyl beantrage und welche Unterstützung nötig sei. Mit der Nakos, der nationalen Koordinationsstelle für Flüchtlinge mit Handicap, will das SEM nicht zusammenarbeiten. Es gebe keinen Bedarf, sagt die Mediensprecherin.

Was besagt die Behindertenrechtskonvention?

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Die Behindertenrechtskonvention der UNO ist ein internationales Abkommen, das die Gleichberechtigung, Würde und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen garantiert. Sie verpflichtet die Staaten, Diskriminierung zu verhindern, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheit, Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.

Ziel der Konvention ist es, Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft zu stärken und ihre Rechte in allen Lebensbereichen zu schützen. Sie betont die Notwendigkeit inklusiver Strukturen, politischer Mitbestimmung und Chancengleichheit.

Behinderte Menschen müssen im Zusammenhang mit der Freizügigkeit gleich behandelt werden wie Menschen ohne Behinderung. Dmytro Zharyi bekam in der Schweiz Asyl wie die anderen ukrainischen Flüchtlinge auch. Die Freizügigkeit galt also auch für den Flüchtling im Rollstuhl.

Das Killerargument: Zu teuer

«Wenn es um Inklusionspolitik für Menschen mit Behinderung geht, kommt das Kostenargument meistens zuerst. Häufig noch bevor man überhaupt abgeklärt hat, wie hoch die Kosten sind.» Diese Erfahrung macht der Rechtsprofessor Markus Schefer, Mitglied des UNO-Ausschusses für Rechte von Menschen mit Behinderung. Diesem Argument fiel auch der Leitfaden zum Umgang mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen zum Opfer: eine weitere Empfehlung des UNO-Ausschusses.

Mann in Anzug spricht und gestikuliert bei Besprechung.
Legende: Der UN-Ausschuss, in dem Markus Schefer tätig ist, überwacht die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in den 185 Mitgliedstaaten. KEYSTONE/Georgios Kefalas

Das SEM arbeitete den Leitfaden zwar aus, darf aber über dessen Verbleib keine Auskunft geben. Recherchen von SRF ergaben: Das SEM legte den Leitfaden zweimal der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vor. Zweimal wurde die Umsetzung von der jeweiligen Vorsteherin abgelehnt und als nicht-prioritär eingestuft. Auf erneute Rückfrage hin sagte die Mediensprecherin Magdalena Rast, einzelne wenig kostenintensive Schritte würden nach und nach umgesetzt. «Ein erneuter Vorstoss beim EJPD wäre chancenlos. Kosten- und Spardruck sind zu hoch.»

Alltag zwischen Hilfe und Hürden

Dmytro Zharyi erlebt am eigenen Leib, dass es für behinderte geflüchtete Menschen kein Budget gibt. Weil er mit seiner Behinderung aus einem Drittstaat in die Schweiz eingereist ist, hat er kein Anrecht auf Unterstützung durch die Invalidenversicherung. Den Elektrorollstuhl hat ihm jemand von Pro Infirmis organisiert. Seine Eltern, die bereits älter sind, helfen ihrem Sohn tagsüber und bringen ihn im ÖV an die Uni, wo Zharyi Deutsch und Schweizer Recht studiert, damit er auch in der Schweiz als Anwalt arbeiten kann. Dadurch will er unabhängig werden und seine betagten Eltern finanziell unterstützen. Das AOZ, die Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich in Zürich, unterstützt ihn dabei.

Ich werde in der Schweiz nicht gern gesehen. Denn ich sehe aus wie jemand, der teurer ist als ein anderer Flüchtling.
Autor: Dmytro Zharyi Menschenrechtsanwalt

Er will so bald wie möglich in der Schweiz als Anwalt weiterarbeiten. Den Transport an die Uni bezahlt niemand. Morgens und abends kommt jemand von der Spitex vorbei. Zharyi lobt das Team der Spitex sehr. Assistenz erhält Dmytro Zharyi hingegen keine. Im Moment gelingt es ihm mithilfe seiner Eltern, seinen Alltag zu meistern. Doch wie es mit ihm weitergeht, wenn seine Eltern zu schwach sind, um ihm zur Seite zu stehen, ist offen.

Harte Gesetze, hilfsbereite Menschen

Immer wieder begegnete Dmytro Zharyi Menschen, die ihm uneigennützig und unkompliziert halfen. Als Anwalt weiss er, wie man verhandelt. Er spricht Englisch und kann für sich selber einstehen und kämpfen. «Ich werde in der Schweiz nicht gern gesehen. Denn ich sehe aus wie jemand, der teurer ist als ein anderer Flüchtling. Ich weiss, dass ich kein Anrecht auf Hilfe von der IV habe. Ich respektiere die Position der Schweiz, bin dankbar für alles, was ich habe, und versuche, realistisch zu sein.»

Viele behinderte Flüchtlinge wollen keine Interviews geben. Laut Marco Jörg haben sie Angst. Dmytro Zharyi traut sich. Er setzt sich auch im Flüchtlingsparlament für die Rechte von Flüchtlingen mit Behinderung ein. «Eure Gesetze sind hart», sagt Dmytro Zharyi zum Schluss unseres Gesprächs. «Aber die Menschen sind fantastisch. Sie helfen mir, wenn ich sie darum bitte. Zürich ist mein neues Zuhause. Hier fühle ich mich wohl.»

Radio SRF 2 Kultur, Perspektiven, 7.2.2026, 18 Uhr;liea

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