Über 1,12 Milliarden Franken will der Bundesrat in den nächsten Jahren in die Kultur investieren. Er hat die Botschaft zur Kulturförderung 2016-2020 ans Parlaments überwiesen. Mit dem Geld sollen kulturelle Teilhabe, der gesellschaftliche Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation gestärkt werden.
Durchschnittlich 3 Prozent mehr Geld
Gestützt auf das Kulturförderungsgesetz soll das Bundesamt für Kultur für die gesamte Periode insgesamt rund 170 Millionen Franken erhalten. Der Zahlungsrahmen für den Film beträgt 250 Millionen Franken, 140 Millionen sollen in Heimatschutz und Denkmalpflege fliessen. Gefördert werden auch Sprache und Verständigung, Schweizer Schulen im Ausland oder die Stiftung Pro Helvetia mit 220 Millionen Franken.
Im Vergleich zur Förderperiode 2012-2015 wird das jährliche Budget somit um durchschnittlich 3,4 Prozent erhöht, wie der Bundesrat schreibt. Neben der Ausarbeitung eines «Jugend+Musik»-Förderprogramms nach der Volksabstimmung werde beispielsweise die Leseförderung einen grösseren Stellenwert erhalten.
Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes fest. Der Bundesrat will darin Antworten liefern auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, die sich unter anderem aus der Globalisierung, der Digitalisierung oder dem demografischen Wandel ergeben, wie es in einer Mitteilung heisst.
Kulturellen Austausch fördern
So möchte der Bundesrat die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verbessern. «Dem bestehenden Nationalen Kulturdialog wird folglich eine wichtigere Rolle zukommen», heisst es in der Botschaft. In diesem Zusammenhang sollen die italienische Sprache und Kultur ausserhalb der italienischen Schweiz und die Übersetzung vermehrt gefördert werden.
Im Hinblick auf den Wandel unserer Wohnverhältnisse und Lebensweisen beabsichtigt der Bundesrat zudem, eine Strategie zur Baukultur zu entwickeln. Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Regierung auf die Unterstützung des Schweizer Filmschaffens.
Die Geltungsdauer der Kulturbotschaft wurde – wie bereits bei der Eröffnung der Vernehmlassung angekündigt – um ein Jahr bis 2020 verlängert. Dies ermögliche «eine zeitliche Abstimmung mit mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen in anderen Aufgabenbereichen des Bundes».