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Jemand hält den Kopf eines somalischen Mädchens und hält ihr die Augen zu.
Legende: Nicht nur in Somalia ein Thema: Mädchenbeschneidungen nehmen in der Schweiz zu. Keystone

Gesellschaft & Religion Gegen weibliche Genitalverstümmelung: Schweiz geht neue Wege

Weibliche Genitalbeschneidung ist strafbar, aber Verbote allein reichen nicht. Der soziale Druck ist so gross, dass es vielen Migrantenfamilien nicht gelingt, sich gegen die Tradition zu stellen. Es braucht Prävention. Die Caritas Schweiz setzt direkt bei den Migrantinnen an.

Weibliche Genitalbeschneidung ist ein dramatischer Eingriff in die körperliche und seelische Integrität von Frauen und seit 1993 offiziell eine Menschenrechtsverletzung. Die Praktik beinhaltet die teilweise oder vollständige Entfernung von Klitoris und/oder Schamlippen sowie in manchen Fällen auch das Zunähen der Wunde bis auf eine kleine Öffnung. Laut Angaben von UNICEF sind weltweit rund 130 Millionen Mädchen und Frauen von dieser Praktik betroffen und täglich kommen neue hinzu. Am weitesten verbreitet ist die weibliche Genitalbeschneidung in Zentral- und Westafrika, im Mittleren Osten sowie in Ostasien. Im Zuge der Migration wird sie aber auch in Europa immer mehr zum Thema.

Kein religiöses Gebot

Die Gründe für die weibliche Beschneidung sind vielfältig. Zum einen gelten nicht beschnittene Mädchen oft als unrein und können deshalb nicht verheiratet werden. Zum andern glaubt man vielerorts, nicht beschnittene Frauen seien weniger fruchtbar. Und in vielen praktizierenden Gesellschaften ist zudem die Annahme verbreitet, Frauenbeschneidung sei ein religiöses Gebot. Das ist jedoch ein Irrtum. Keine Religion gebietet Frauenbeschneidung – auch der Islam nicht.

In der Schweiz ist die Verstümmelung weiblicher Genitalien strafbar.  Strafrechtlich verfolgt werden kann auch, wer ein in der Schweiz wohnhaftes Mädchen im Ausland beschneiden lässt. Doch Verbote allein reichen nicht aus. Zu tief ist die Tradition der Frauenbeschneidung in manchen Völkergruppen verankert.

Der soziale Druck ist so gross, dass es vielen betroffenen Migrantenfamilien nicht gelingt, sich gegen die Tradition zu stellen. Soziale Isolation und Tabuisierung des Themas erschweren die Auseinandersetzung zusätzlich. Ärztinnen oder Sozialbehörden fehlt oft die nötige Erfahrung im Umgang mit Betroffenen. Wie also ist Prävention möglich und wo soll sie ansetzen?

Vielversprechende Präventionsarbeit

Eine wichtige Anlaufstelle bietet Caritas Schweiz, deren Präventionsarbeit vom Bundesamt für Gesundheit BAG wie auch vom Bundesamt für Migration BFM unterstützt wird. «Partizipation» heisst dabei das Zauberwort. Denn Caritas setzt auf die aktive Mitarbeit engagierter Migrantinnen. Rekrutiert werden diese in den jeweiligen Communitys. Von Caritas zu Multiplikatorinnen ausgebildet, leisten sie bei ihren Landsleuten wichtige Sensibilisierungsarbeit. Mit Geduld und Respekt schaffen sie die nötige Vertrauensbasis für Gespräche über Kultur, Traditionen, Menschenrechte und die dramatischen Folgen der Mädchenbeschneidung.

Nebst der Ausbildung und Vernetzung von Multiplikatorinnen berät Caritas Schweiz aber auch Fachpersonen und Institutionen, die mit dem Thema weibliche Genitalbeschneidung in Berührung kommen. Zum Beispiel Ärztinnen oder Lehrer. Sie organisiert darüber hinaus im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesamtes für Migration den Wissenstransfer in die Kantone. Gespräche am Runden Tisch sollen kantonale Integrations-, Gesundheits-, Sozial- und Kinderschutzbehörden, sowie Migrantinnen und Migranten untereinander vernetzen.

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