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Eine Überwachungsdrohne mit eingebauter Kamera in den USA.
Legende: Kann bis zu 120 Meter hoch fliegen: Überwachungsdrohne des Sheriff Departments in Mesa County, Colorado. Reuters

Gesellschaft & Religion George Orwell lässt grüssen: Kommerzielle Drohnen und ihre Gefahr

Noch sind US-Drohnen vor allem im «Krieg gegen Terror» im Einsatz. Doch schon in zwei Jahren könnten ferngesteuerte Flugkörper in unterschiedlichsten Grössen und Missionen auch durch den inneramerikanischen Luftraum flitzen. Die Schweiz täte gut daran, sich schon mal vorsorglich zu wappnen.

Geht es nach dem Willen des US-Kongresses, soll sich der Himmel über den USA ab 2015 fürs Big Business mit kommerziellen Drohnen öffnen. Von Labor-Proben über Fertig-Pizzas bis hin zu Möbeln oder Autos: der Fantasie und Möglichkeiten von Drohnen-Einsätzen sind theoretisch kaum Grenzen gesetzt. Laut Prognosen von Fachleuten dürften bis Ende dieses Jahrzehnts 7000 bis 10'000 solcher ferngesteuerter Überflieger unterwegs sein.

Drohnen-Alarm aus dem Cockpit

Doch die unbemannten Fluggeräte sind nicht ohne Risiko. Beispiel Flugsicherheit: Beim Anflug auf den New Yorker Flughafen John F. Kennedy meldete der Pilot einer Alitalia-Maschine vor einem Monat Drohnen-Alarm. Auf rund 530 Meter Höhe, nur gerade 60 Meter vom Cockpit entfernt, flog eine schwarze, etwa 1.20 Meter kleine Drohne. Der Vorfall, laut US-Medienberichten der erste dieser Art, wird noch untersucht.

Es ist aber möglich, dass das ferngesteuerte Ding einem Hobby-«Dröhnler» gehört, der in seiner Seligkeit die erlaubte Maximalhöhe von 400 Metern überschritten hatte. Schon heute gibt es in den USA Zehntausende von Drohnen-Freaks. Sie bauen sich ihre Träume selber oder kaufen sie sich im Fachhandel oder beim Online-Shop. Bereits ab 300 Dollar ist man mit dabei. Eine Lizenz ist nicht erforderlich.

Unbemannte Helfer für Polizei und Grenzwache

Der Spass der einen kann zum Albtraum der anderen werden. Beispiel Big Brother: Bürgerrechtsgruppen und Datenschützer warnen vor dem Missbrauch der neuen Technologie durch staatliche Stellen. Erste Polizeistationen haben ihr Überwachungs-Arsenal um eine Reihe von kleinen, effizienten und kostengünstigen «Polizei-Drohnen» ergänzt. Tausende und Abertausende von weiteren Polizeistellen hoffen, sich bald auch derlei ferngesteuerte Helfer zulegen zu können.

Neues Werkzeug auch für Schnüffler und Verbrecher

Aus Furcht vor Auswüchsen wurden in den letzten Wochen und Monaten in über 30 US-Bundesstaaten eiligst Gesetze erlassen, die der Gefahr des zügellosen Drohnen-Einsatzes durch Ordnungshüter Schranken setzen. Kritiker fordern jedoch präventive juristische Rahmenbedingungen, die die Privatsphäre des und der Einzelnen weitreichender schützen.

Denn auch für Kriminelle, Spanner und Schnüffler sind unbemannte Fluggeräte ein patentes, neues Werkzeug. In den USA rechnen zum Beispiel Privatdetektive ab 2015 mit einem Nachfrageboom. Auch Paparazzi stehen bereits in den Startlöchern, um der Prominenz bald mit Mini-Drohnen auf den Pelz rücken zu können.

Wie die USA, so bald auch die Schweiz?

Bekanntlich kommen Trends aus den Vereinigten Staaten mit zeitlicher Verzögerung immer auch nach Europa. Wie die USA hat auch die Schweiz eine lange Tradition im Sammeln und Archivieren von persönlichen Daten. Droht uns also eine neue Schnüffel-Affaire?

Nach Ansicht des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür sind die Herausforderungen gewaltig, weil die technischen Möglichkeiten fast alles zulassen. «Ich denke aber, dass wir diese Entwicklung auf staatlicher Ebene durch Gesetze und unsere Praxis in den Griff bekommen werden», so Thür. Mehr Sorgen bereitet ihm der Trend im privaten Sektor. Drohnen sind auch bei uns bereits im Fachgeschäft oder online zu kaufen. Je billiger sie werden, umso populärer. «Man kann die Drohne von zu Hause aus auf die Reise schicken, das Resultat dann aufs Internet laden, und das Unheil nimmt seinen Lauf.»

Klare Schranken für private Drohnen

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes hat diese Gefahr schon vor Langem auf die Schweiz zukommen sehen. Deshalb schlug er dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bereits vor Jahren vor, solche ferngesteuerten Flugkörper bewilligungspflichtig zu machen. Erfolglos. «Das BAZL argumentierte, ihr Amt sei nur für die Flugsicherheit zuständig. Und diese sei erst ab einem gewissen Gewicht der Fluggeräte infrage gestellt. Wir sind der Meinung, dann müsste man halt die Gesetze ändern», erklärt Thür. Denn der private Einsatz von Drohnen stelle nicht nur Fragen punkto Flugsicherheit, sondern bezüglich Sicherheit insgesamt.

Bleiben also drohnenbewaffneten Schnüfflern in der Schweiz buchstäblich Tür und Tor geöffnet? «Das ist so», bestätigt Thür. «Von Paparazzi über Privat-Detektive bis hin zu Kriminellen: Alle haben die Möglichkeit, mit Drohnen Informationen zu sammeln, sie auszuwerten und auszunutzen.» Was also tun, wenn man vor seinem Fenster oder über seinem Garten einen solchen ferngesteuerten Schnüffler entdeckt? «Ich würde ihn sofort herunterholen und ihm mit dem geeigneten Instrument das Nötige verabreichen», meint der Datenschutzbeauftragte klipp und klar. Auf die Nachfrage, welche  «Instrumente» ihm denn vorschwebten, schmunzelt Thür: «Ich denke jetzt nicht an den Schmetterlingsfänger. Der Fantasie ist diesbezüglich jeglicher Weg offen.»

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