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Jugendschutz im Kino Filme ab 16 oder 18 Jahren: Wer bestimmt, was gilt?

Filme mit sexuellen oder gewaltvollen Inhalten erhalten hierzulande eine Altersfreigabe. Eine schweizweit einheitliche Regelung gibt es dafür aber bisher nicht. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen.

Tauchen in einem Film Sex oder Gewalt auf, darf dieser oft erst ab 16 oder 18 Jahren im Kino angesehen werden. Manchmal reichen auch diskriminierende Ausdrücke aus: Erst kürzlich wurde die Altersfreigabe für den «Mary Poppins»-Film (1964) in Grossbritannien hochgestuft. Veranlasst hat das das «British Board of Film Classification».

Doch wie kommen diese Altersfreigaben hierzulande überhaupt zustande? Gerade in der Schweiz sind diese Regelungen alles andere als einheitlich.


Wer regelt in der Schweiz die Altersfreigaben für Filme? In Deutschland gibt es für den Verkauf von DVD- und Blu-ray-Filmen die sogenannte «FSK»-Angabe – also die «Freiwillige Selbstkontrolle» der Branche. Diese Altersfreigabe wird auch in der Schweiz übernommen. Streamingdienste wiederum urteilen nach anderen Kriterien für die Altersfreigabe.

Bei Kinofilmen läuft es anders: Da kümmert sich in der Schweiz ein separates Gremium um die Altersfreigabe. Die sogenannte Kommission für Jugendschutz in Filmen regelt, ab welchem Alter Filme in den Schweizer Kinos freigegeben werden.

Was genau macht die Kommission? Die Kommission prüft alle Filme, die neu ins Kino kommen. Meist liefern Filmverleihe schon eine Altersempfehlung mit. Die Kommission entscheidet dann, ob diese übernommen wird, ob der Film schon eine FSK-Empfehlung und ob sie eine eigene Altersempfehlung ausspricht.

Nachträgliche Altersanpassung bei Filmen

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In Grossbritannien hat die britische Filmzensur eine Altersanpassung für einen alten Film veranlasst.

Im «Mary Poppins»-Streifen aus den 1960er-Jahren taucht mehrmals das Wort «Hottentotten» auf, das als diskriminierend eingestuft wurde.

In der Schweiz sind Anpassungen wie diese äussert selten, erkärt Marc Flückiger von der Kommission Jugendschutz in Filmen.

Er erinnere sich nur an einen Film: Das Kriegsdrama «Schindlers Liste» Als der Film vor Kurzem sein 25-Jahr-Jubiläum feierte, kam er in der Schweiz teilweise nochmals in die Kinos und die Kommission hat ihn für die Altersfreigabe neu geprüft – das sei aber ein Ausnahmefall gewesen.

Wie werden Filme geprüft? Für die Prüfung verwendet die Kommission einen Kriterienkatalog. Kommissionspräsident Marc Flückiger erklärt den Entscheidungsvorgang am Beispiel von Gewalt in Filmen: «Es gibt in jedem Film Gutes und Schlechtes. Wenn das Gute über das Schlechte triumphieren kann, wird Gewalt ganz anders beurteilt, als wenn durchgängig Gewalt ausgeübt wird und die Opfer diese erleben.»

Welche Schwierigkeiten gibt es in der Schweiz? Die meisten Kinos richten sich nach den Altersfreigaben für die Kinos, weil es eine Vereinbarung zwischen der Kommission und den Kantonen gibt. Trotzdem ist es nicht so einfach: Bisher fehlt in der Schweiz ein einheitliches Jugendschutzgesetz, das auf Filme angewendet werden kann. Einige Kantone regeln und kontrollieren die Altersfreigaben, andere nicht. Aktuell ist ein Bundesgesetz in Arbeit, das den Jugendschutz in Filmen und Videospielen gesamtschweizerisch regeln soll – und zwar nach einheitlichen Kriterien.

Es muss ein einheitliches Alters-Klassifizierungssystem verwendet werden.
Autor: Yvonne Haldimann Bundesamt für Sozialversicherungen

Wie soll das neue Gesetz aussehen? «Es muss ein einheitliches Alters-Klassifizierungssystem verwendet werden», sagt Yvonne Haldimann, stellvertretende Leiterin Kinder- und Jugendfragen beim Bundesamt für Sozialversicherungen. Sie erklärt: «Diese Kennzeichnung muss immer gleich aussehen, am selben Ort stehen und dieselben Informationen beinhalten. Das alles hilft, damit Eltern rasch und einfach Informationen zum Inhalt des Films erhalten.» Ausserdem sieht das Gesetz auch eine Alterskontrolle vor. Alle Kinos und Läden, die Filme verkaufen, müssen das Alter prüfen – ähnlich wie beim Verkauf von Tabak oder Alkohol.

Radio SRF2 Kultur, Kultur-Aktualität, 04.03.2024, 17:10 Uhr; ; 

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