Esther Wyler arbeitete als Controllerin im Sozialdepartement der Stadt Zürich und wurde schweizweit bekannt, als sie zusammen mit ihrer Arbeitskollegin Margrit Zopfi im Jahr 2007 die «Weltwoche» mit Unterlagen zu schweren Sozialhilfebetrugsfällen versorgte. Intern seien ihre Bedenken auf taube Ohren gestossen, lautete ihre Begründung dafür.
Die Artikelserie, die auf diesen Akten beruhte, löste schweizweit eine Debatte über die Sozialhilfe aus. Gegen die beiden Frauen wurde Anklage wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses erhoben und sie wurden fristlos entlassen.
Verletzung des Amtsgeheimnisses
Nachdem sie vom Zürcher Obergericht wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt wurden, zogen Zopfi und Wyler 2011 vors Bundesgericht, das ihre Beschwerde allerdings abwies.
Zwar sei es unter den gegebenen Umständen nachvollziehbar, dass sich die Beschwerdeführerinnen nicht an die Departementsvorsteherin gewandt hätten, attestierte das Gericht. Sie hätten aber vor dem Gang an die Öffentlichkeit externe Stellen ansprechen sollen, etwa die Ombudsstelle, die Sozialbehörde oder die Geschäftsprüfungskommission.
Verräterinnen oder Heldinnen?
Je nach politischer Gesinnung hielt man sie für Verräterinnen oder Heldinnen. Tatsache ist, dass der Gang an die Öffentlichkeit eine politische Debatte ausgelöst und zu einem neuen System zur Betrugsbekämpfung geführt hat.
Eine Art Rehabilitierung erlebten die beiden Frauen 2010, als sie vom «Beobachter» den Prix Courage bekamen.