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Legende: Ein US-Portal verstösst gegen das deutsche Urheberrecht. Die Konsequenz: Deutsche User werden geblockt. Getty Images

gutenberg.org Grosses E-Book-Portal sperrt deutsche Nutzer aus

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass das US-Portal gutenberg.org gegen Urheberrecht verstösst. Bloss: Laut US-Recht werden keine Urheberrechte verletzt. Gutenberg.org sperrte die deutschen Nutzer nun aus.

Das amerikanische «Project Gutenberg» ist eine digitale Bibliothek, die über 56’000 E-Books zusammengetragen hat und diese gratis als Download anbietet. Darunter sind viele Klassiker der deutschen Literatur, von «Faust» bis «Buddenbrooks».

Damit hat der S. Fischer Verlag ein Problem: Er besitzt die Rechte an einigen dieser Werke und verklagte das US-Portal wegen Urheberrechtsverletzung.

Gegenstand der Klage: 18 Werke von Heinrich Mann, Thomas Mann und Alfred Döblin, darunter berühmte – also einträgliche – Bücher wie «Der Tod in Venedig» oder «Buddenbrooks: Verfall einer Familie».

Erfolgreiche Klage des Verlages

Die Klage hatte Erfolg. Das Landgericht Frankfurt sah das Urheberrecht verletzt: Das «Project Gutenberg» muss, so lautet das Urteil, die 18 Werke von ihrer Website entfernen, Schadensersatz an den S. Fischer Verlag zahlen und die Hälfte der Gerichtskosten übernehmen.

Urteil wird nicht anerkannt

Mit diesem Urteil hat allerdings gutenberg.org ein Problem. Die Stiftung, die die Website betreibt, will das Urteil nicht anerkennen.

Ihre Argumente: Ein deutsches Gericht könne keiner amerikanischen Website vorschreiben, welche Inhalte sie zum Gratis-Download anbieten dürfe. Ausserdem seien die betroffenen Werke von Thomas Mann und Co. laut US-Recht urheberrechtsfrei.

Andere Länder, andere Gesetze

Grund für den Gerichtsstreit sind die unterschiedlichen Rechtslagen der beiden Länder.

In den USA sind alle Werke, die vor 1923 veröffentlicht wurden, gemeinfrei. Thomas Manns «Buddenbrooks» wurde 1901 veröffentlicht und ist damit in den USA urheberrechtsfrei.

In Deutschland gilt, wie übrigens auch in der Schweiz: Die Urheberrechte von Werken laufen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ab. Thomas Mann ist 1955 gestorben. Das Urheberrecht für seine Bücher läuft in Deutschland also 2025 aus.

Urheberrecht gilt auch im Internet

Das Gericht in Frankfurt entschied deshalb: Auch wenn die Bücher in den USA gemeinfrei seien, rechtfertige das nicht, dass sie auch in Deutschland zur freien Verfügung gestellt werden. Hier seien die Werke weiterhin geschützt.

Das US-Portal hielt dagegen. Die Angelegenheit fiele gar nicht unter deutsches Recht, da die Website in den USA gehostet würde. Die Verantwortlichen kündigten Berufung an.

Deutsche User gesperrt

Anstatt die 18 Werke wie gefordert zu entfernen, blockte gutenberg.org den Zugang für deutsche Nutzer nun komplett. Wer mit einer deutschen IP-Adresse surft, kann auf gutenberg.org nun gar keine E-Books mehr runterladen – auch nicht die legalen.

Die Verantwortlichen der Website betonen, dass dies eine reine Vorsichtsmassnahme sei – und kein Eingeständnis einer Schuld.

Unter den 56’000 Büchern sind viele Werke, bei denen das Urheberrecht – nach deutschem Recht – immer noch gilt. Das «Project Gutenberg» geht davon aus, dass nach diesem Urteil ähnliche Klagen wegen anderer Titel folgen werden.

Schweizer noch nicht geblockt

Aus der Schweiz kann man noch auf gutenberg.org zugreifen – obwohl auch hier der S. Fischer Verlag die Urheberrechte besitzt.

Die Klage und das Urteil bezogen sich allerdings spezifisch auf Deutschland und deutsche Nutzer. Schweizer können deshalb weiterhin «Buddenbrooks» auf der US-Website kostenlos herunterladen.

Sendung: SRF 2 Kultur, Kultur Aktuell, 5. 3. 2018, 17:40 Uhr

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