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Kunst 1:0 für das Kunstmuseum Bern gegen Gurlitts Cousine

Das Amtsgericht München hat entschieden: Das Testament des von Cornelius Gurlitt ist gültig. Beim Kunstmuseum Bern kann man mit der Arbeit an der Sammlung aber trotzdem noch nicht anfangen, sagt der Anwalt des Museums: «Wir haben weiterhin keine Verfügungsgewalt über die Erbschaft».

Uta Werner sorgte vor einigen Wochen für einen Coup: Die Cousine des verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt zweifelte an, dass Gurlitt beim Verfassen des Testaments im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Gurlitt hatte im Testament seine Sammlung von rund 1500 Werken komplett dem Kunstmuseum Bern vermacht.

Frist von einem Monat

Uta Werner stellte deshalb beim Amtsgericht München einen Erbscheinantrag und damit auch einen Anspruch auf das Erbe. Jetzt hat das Amtsgericht München ihren Antrag abgelehnt. Allerdings ist der Entscheid noch nicht rechtskräftig: Einen Monat hat Uta Werner Zeit, Beschwerde beim Oberlandesgericht München einzulegen.

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Marcel Brühlhart zum Entscheid des Amtsgerichts München
aus Kultur kompakt vom 27.03.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 59 Sekunden.

Ob sie dies tut, ist noch offen. In einer Mitteilung ihres Sprechers liess sie anklingen, dass sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sei: Das Gericht habe im Amtsermittlungsverfahren sowohl auf die Vernehmung von Zeugen, eine Beweiserhebung als auch auf ein eigenes Gutachten verzichtet, heisst es.

Momentan ist alles blockiert

Das Berner Kunstmuseum zeigte sich mit dem Entscheid zufrieden: «Wir sind erleichtert, dass wir die Situation richtig eingeschätzt haben», sagt Marcel Brülhart, der Rechtsanwalt des Kunstmuseums. Damit rücke die Umsetzung der Vereinbarung vom November 2014 näher. Brühlhart relativiert aber: «Wenn die Seite von Uta Werner die Sache weiterzieht, wird es sicherlich nochmals mehrere Monate dauern.»

Damit kann das Berner Kunstmuseum im Moment noch nichts anpacken. Man müsse nun diese 30 Tage abwarten, sagt Marcel Brülhart: «Wir haben weiterhin keine Verfügungsgewalt über die Erbschaft. Die Forschungsstelle, die an sich bereits vorbereitet ist, ist im Moment blockiert.» Mit dieser Forschungsstelle will sich das Kunstmuseum aktiv an der Erforschung der Herkunft der Bilder beteiligen. Für die deutsche Taskforce, in der auch Spezialisten aus der Schweiz mitarbeiten, gilt dasselbe: Auch sie ist momentan auf Eis gelegt, bis klar ist, ob Uta Werner Rechtsmittel einlegt oder nicht.

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Karin Salm über die neuen Unterlagen im Fall Gurlitt.
aus Kultur kompakt vom 27.03.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 12 Sekunden.

Neue Unterlagen

Während bei der Frage nach der Rechtmässigkeit der Erbschaft also ein Schritt zu mehr Klarheit unternommen wurde, ist der Fall Gurlitt bezüglich der Provenienzforschung nochmals undurchsichtiger geworden: Der Anwalt des verstorbenen Kunstsammlers hat diese Woche der Taskforce, die die Herkunft der Bilder überprüfen soll, bisher unbekannte Akten zukommen lassen. Warum das erst jetzt geschehen ist, ist unklar.

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