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Aus Stefanini-Sammlung «Unter Zwang verkauft»: Hodler-Gemälde an Erben zurückgegeben

Die Unabhängige Kommission der Stefanini-Stiftung beurteilt einstigen Ferdinand-Holder-Verkauf als «Rechtgeschäft unter Zwang». Ein Präzedenzfall.

Die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG) gibt ein Gemälde von Ferdinand Hodler an die Erben der früheren Besitzerin zurück. Das Bild «Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen» wurde 1941 in Genf verkauft – und zwar unter Zwang, wie die Unabhängige Kommission SKKG in einer Medienmitteilung am Montag informiert .

Besitzerin des Gemäldes war Martha Nathan. Die Jüdin floh 1937 aus Deutschland nach Frankreich und 1939 weiter nach Genf. Dort bekam sie eine Aufenthaltsbewilligung – aber nur befristet. Alle sechs Monate musste sie nachweisen, dass sie genug Geld hat. Sonst drohte die Ausweisung ins besetzte Frankreich.

Ein Präzedenzfall

1941 verkaufte Martha Nathan das Hodler-Gemälde. Die Kommission kam zu der Überzeugung, dass der Verkauf in direktem Zusammenhang mit der Zwangslage stand.

Bei der Einschätzung handelt es sich um einen Präzedenzfall: Obwohl der Verkauf nicht in Nazi-Deutschland, sondern in der Schweiz stattfand, handele es sich laut Kommission um Zwang. Auch Verkäufe in Drittstaaten können NS-verfolgungsbedingt sein.

Systematische Untersuchung

Das Bild gehörte seit 1998 der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte. Sie verwaltet die Sammlung des verstorbenen Winterthurer Sammlers Bruno Stefanini. Dessen Sammlung steht seit Jahren unter Verdacht, weil viele Provenienzen lückenhaft sind. Seit 2023 untersucht die Stiftung systematisch die Herkunft ihrer Werke.

Die Einigung wurde am 10. März 2026 in Zürich erzielt. Das Gemälde soll ausserdem in Hamburg in einer Ausstellung über jüdische Sammlerinnen und Sammler gezeigt werden. Die Geschichte von Martha Nathan wird in einer Publikation dokumentiert.

Radio SRF2 Kultur, Kultur Kompakt, 4.5.2026, 12:03 Uhr.

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