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Ende eines Kunst-Disputs Basler Kunstmuseum kann die Glaser-Werke behalten

Die 200 Werke von Curt Glaser bleiben in Basel. Die Erben werden finanziell und mit einer Ausstellung entschädigt.

Nun sind die Fronten geklärt: Wie das Basler Kunstmuseum heute Mittag bekannt gab, darf das Haus die Werke des Kunstsammlers Curt Glaser behalten.

Die Gegenleistung: Das Kunstmuseum wird 2022 eine umfangreiche Ausstellung über Curt Glaser zeigen. Ausserdem erhalten die Erben des Sammlers eine finanzielle Entschädigung, über deren Höhe die Parteien Stillschweigen vereinbart haben.

Curt Glaser

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Curt Glaser war von 1924 bis 1933 Direktor der Kunstbibliothek des Berliner Kunstgewerbemuseums. Nach dem Tod seiner Frau und seiner Zwangspensionierung durch die Nazis liess er Teile seiner Sammlung versteigern. Im Herbst 1933 emigrierte Glaser, der Jude war, in die Schweiz. 1941 wanderte er mit seiner zweiten Frau in die USA aus.

Ein jahrelanger Disput

Diese Einigung ist nicht selbstverständlich. Über Jahre konnten sich die beiden Parteien nicht einigen. Grundsätzlich warfen die Erben dem Kunstmuseum vor, es habe die Werke zu günstig erworben.

Das Basler Kunstmuseum erstand in den 1930er-Jahren 200 Zeichnungen und Druckgrafiken des jüdischen Museumsdirektors Curt Glaser. 2008 haben die dessen Erben die Bilder zurückgefordert – mit der Begründung: Glaser hätte die Bilder verkaufen müssen, um seine Flucht aus Nazi-Deutschland zu finanzieren. Auch stand der Vorwurf der Raubkunst im Raum.

Einschätzung von Ellinor Landmann, Redaktorin Kunst

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Legende: SRF

Viele Schweizer Kunstmuseen haben zwar ihre Bemühungen um Provenienzforschung verstärkt. Aber wenn es um konkrete Rückgabeforderungen geht, versuchen viele noch immer zu beweisen, dass die jüdischen Sammler ihre Werke freiwillig z.B. in der Schweiz, ausserhalb der NS-Gebiete, veräusserten – um darzulegen, dass es sich im jeweiligen Fall nicht um NS-Raubkunst handelt.

Das Kunstmuseum Basel bringt jetzt Bewegung in die Sache, indem es klar sagt: die Washingtoner Prinzipien werden im Fall Glaser angewendet. Man suchte und fand also eine faire und gerechte Lösung. Das Haus ist unter Direktor Josef Helfenstein in dem Bereich ein Pionier in der Schweiz.

Das Kunstmuseum und die Basler Regierung lehnten damals diese Rückforderung ab. Die Begründung: Das Kunstmuseum hätte für die Werke marktübliche Preise bezahlt. Ausserdem handle es sich « zweifelsfrei nicht um sogenannte Raubkunst ».

Einigung im zweiten Anlauf

2017 haben die Erben nochmals einen Anlauf genommen. Sie verlangten eine «faire und gerechte Lösung». Daraufhin hat die Kunstkommission Ende 2017 beschlossen, sich mit der Angelegenheit vertieft zu beschäftigen und hat den Fall historisch und rechtlich aufgearbeitet.

Und nun also die Einigung: Kunstkommission und Kunstmuseum anerkennen darin, dass Curt Glaser ein Opfer des Nationalsozialismus war und sein Fall unter den «Washington Principles» zu beurteilen ist.

Die Washingtoner Erklärung

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Die «Washington Principles» gibt es seit 1998. Sie stehen für eine rechtlich nicht bindende Übereinkunft, NS-Raubkunst zu identifizieren, deren Vorkriegseigentümer oder Erben ausfindig zu machen und eine «gerechte und faire Lösung» zu finden.

Allerdings schreibt das Kunstmuseum in seiner Mitteilung, dass Curt Glaser nach im Zeitpunkt seiner Emigration über eine vergleichsweise grosse Freiheit verfügte, gewisse Kunstwerke zu verkaufen und andere zu behalten. Kunstkommission und Kunstmuseum gehen auch davon aus, dass der Erlös Curt Glaser vollumfänglich zugekommen ist. Aufgrund dieser Einschätzung haben sich Kunstkommission und Kunstmuseum gegen eine Restitution der Werke ausgesprochen.

Kunstkommission und Kunstmuseum erachten Entscheid und Einigung als wesentliches Bekenntnis des Hauses zur Provenienzforschung und zu den «Washington Principles». Diese sind in den letzten zehn Jahren durch Nachfolgekonferenzen und Wissenschaft weiterentwickelt worden. Aus diesem Grund ist heute auch ein anderer Entscheid als 2008 möglich, als die Basler Regierung Verhandlungen noch abgelehnt hatte.

Radio SRF 1, Regionaljournal, 27.03.2020, 12.03 Uhr ; 

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