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Kunst Gurlitt: Ein weiterer Stein aus dem Weg für das Kunstmuseum Bern

Im Jahr 2014 starb der Sammler Cornelius Gurlitt. In seinem Testament hinterliess er seine millionenschwere Bildersammlung dem Kunstmuseum Bern. Doch auch eine Cousine erhebt Ansprüche. Jetzt liegt ein mit Spannung erwartetes Gutachten vor.

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Die neusten Entwicklungen im Fall Gurlitt
aus Kultur kompakt vom 17.12.2015.
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Der Rechtsstreit um das Testament von Cornelius Gurlitt ist einen wichtigen Schritt weitergekommen. Inzwischen liegt ein Gutachten vor, ob der umstrittene Kunsthändler beim Verfassen seines letzten Willens im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war oder nicht.

Der Berner Rechtsanwalt des Kunstmuseums Bern Marcel Brülhart konnte bereits einen Blick auf das 146-seitige Gutachten werfen: «Das Verdikt ist sehr klar: Das Gutachten kommt zum Schluss, dass es keine Anzeichen gibt, dass Cornelius Gurlitt nicht testierfähig war zum Zeitpunkt, als das Testament errichtet wurde.»

Nun haben beide Parteien das Recht, zu diesem Gutachten Bemerkungen anzubringen und Fragen zu stellen. Dazu haben sie bis 1. Februar 2016 Zeit.

Cornelius Gurlitt hatte das Kunstmuseum Bern in seinem Testament als Alleinerbin eingesetzt. Gurlitts Cousine Uta Werner hat das Testament angefochten. Sie geht davon aus, dass der alte Mann unzurechnungsfähig war.

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